Ausblick
Die staatliche E-ID
Sie ist bei EdelVerify eingebaut, unser Verifier steht im eidgenössischen Vertrauensregister — und trotzdem kann heute niemand damit prüfen. Diese Seite erklärt, warum, und was an dem Tag passiert, an dem sie kommt.
Die kurze Fassung, falls Sie gerade entscheiden: Sie müssen darauf nicht warten. Geprüft wird heute mit dem Chip im Reisepass oder Ausländerausweis. Die E-ID kommt später in dieselbe Einbindung, ohne dass Sie etwas ändern.
Was die E-ID ist
Die E-ID ist der geplante staatliche elektronische Identitätsnachweis der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Ihre Trägerin ist swiyu, die Wallet-App des Bundes: Dort liegt der Nachweis auf dem Telefon, und daraus lässt sich einzeln herausgeben, was eine Gegenstelle verlangt — etwa «über 18: ja», ohne Name und ohne Geburtsdatum. Diese selektive Bekanntgabe ist der Grund, warum eine Altersprüfung damit sauberer wird als jede Ausweiskopie.
Wer den Nachweis abfragen will, muss sich beim Bund als Verifier eintragen lassen. Die Signatur des Nachweises wird gegen das eidgenössische Vertrauensregister geprüft; gefälscht werden kann er damit nicht. Das ist der stärkste Altersnachweis, den es in der Schweiz geben wird.
EdelVerify ist ein unabhängiger Integrationsdienst von EdelByte und kein Angebot des Bundes. «swiyu» und die «E-ID» sind Angebote der Schweizerischen Eidgenossenschaft; aus der Eintragung als Verifier folgt keine Partnerschaft und keine staatliche Empfehlung.
Wo sie gerade steht
Beim Bund: verschoben, ohne neuen Termin
Der Bund hat die Einführung der E-ID am 30. Juni 2026 verschoben. Ein neues Datum nennt er nicht — die Mitteilung des EJPD vom 3. September 2026 hält die Verschiebung fest und schweigt zum Termin. Solange Ihre Kundschaft keine E-ID hat, kann sie auch keine vorzeigen.
Bei EdelVerify: gebaut und geprüft
Die Anbindung ist fertig und läuft gegen die Testumgebung des Bundes: signiertes Anfrageobjekt (ES256, did:webvh), verlangt wird genau das eine Merkmal «über 18». Was fehlt, ist nichts auf unserer Seite.
Im eidgenössischen Vertrauensregister eingetragen
Ein Verifier darf einen E-ID-Nachweis nur abfragen, wenn er dort steht. Unserer steht dort. Das ist der Teil, den man nicht über Nacht nachholt — und der Grund, warum der Tag der Freischaltung für uns kein Bauprojekt ist, sondern ein Schalter.
Darum ist der E-ID-Weg in jedem Laden abgeschaltet. Die Schranke zeigt keinen Wahlschirm und beginnt sofort mit dem Ausweis: Ein Schirm mit zwei Knöpfen, von denen einer für niemanden funktioniert, ist kein Angebot, sondern eine Hürde. Der Stand: Termin offen, vom Bund am 30. Juni 2026 verschoben.
Was am Tag der Freischaltung passiert
Bei Ihnen: nichts.
Kein Update, kein neues Paket, keine zweite Einbindung, keine Migration. Ihr Shop stellt heute schon dieselbe Frage, die er dann stellen wird — «über 18: ja oder nein?» —, und bekommt dieselbe Antwort zurück. Was sich ändert, ist allein, woher die Antwort kommt: zusätzlich aus der swiyu-Wallet statt nur aus dem Chip im Ausweis.
Für Ihre Kundschaft ändert sich etwas Kleines und Angenehmes: Wer eine E-ID hat, tippt sie in der Wallet frei, statt den Pass zu suchen. Wer keine hat, macht weiter wie bisher. Beide Wege beantworten dieselbe Anfrage.
Wenn Sie es genau wissen wollen: Ihr Shop erfährt bei jeder bestandenen Prüfung, welcher Weg es war, und kann selbst entscheiden, welchen er für welche Ware gelten lässt — die beiden belegen nämlich nicht dasselbe. Das Feld heisst method, ob der E-ID-Weg gerade angeboten wird, sagt eid_available. Beides ist unter Einbau & Schnittstelle beschrieben.
Bis dahin: der Chip im Ausweis
Jeder Schweizer Pass seit 2006 und jeder Ausländerausweis trägt einen Chip nach demselben internationalen Standard wie am Flughafen. Die EdelVerify-App liest ihn, rechnet das Alter auf dem Telefon aus und gibt Ihrem Shop nur ja oder nein weiter. Das braucht keinen Bundesbeschluss und keinen Starttermin.
Was dieser Weg nicht kann, gehört in denselben Absatz. Der Chip belegt, dass das Dokument körperlich vorlag — über dessen Echtheit sagt er allein nichts. Die App gibt es heute für Android; die Fassung fürs iPhone ist in Arbeit, ein Datum nennen wir nicht, weil die Freigabedauer bei Apple nicht in unserer Hand liegt. Und die Schweizer Identitätskarte trägt keinen Chip: Sie bekommt ihn erst als biometrische Identitätskarte, ab 2. November 2026 beantragbar, und die bleibt neben der chiplosen freiwillig. Ausgeschlossen ist sie deswegen nicht — für sie liest die App die maschinenlesbaren Zeilen am Rand mit der Kamera. Diese dritte Stufe belegt weniger als der Chip, denn ein Foto der Rückseite genügt ihr; sie ist deshalb je Konto ab Werk abgeschaltet.