Branche · Vape, Snus & Tabak

Altersprüfung für Vape-, Snus- und Tabak-Shops — mit dem Ausweis, der schon in der Schublade liegt

Verkaufen Sie E-Zigaretten, Liquids, Nikotinbeutel, Snus oder Tabak online? EdelVerify prüft die Altersgrenze 18 über den Chip im Reisepass oder Ausländerausweis — in Sekunden, am eigenen Telefon, ohne Videoanruf und ohne Ausweiskopie. Ihr Shop erfährt nur «über 18: ja/nein».

Seit dem 1. Oktober 2024 gilt in der ganzen Schweiz ein einheitliches Abgabeverbot an Minderjährige für Tabakprodukte, elektronische Zigaretten sowie Nikotinprodukte zum oralen Gebrauch wie Snus und Nikotinbeutel. Das Tabakproduktegesetz macht dabei ausdrücklich keinen Unterschied zwischen Ladenkasse, Automat und Online-Shop. Für Vape-, Snus- und Tabak-Shops im Internet wird die verlässliche Alterskontrolle damit zur Pflicht — und dafür braucht es kein Projekt, das erst noch kommt: Jeder Schweizer Pass seit 2006 und jeder Ausländerausweis trägt einen Chip, den die EdelVerify-App ausliest. Die staatliche E-ID ist eingebaut und kommt über dieselbe Schnittstelle dazu, sobald der Bund sie ausgibt (Termin offen, vom Bund am 30. Juni 2026 verschoben); was heute prüft, hängt nicht daran.

Das Tabakproduktegesetz (TabPG): ab 18, schweizweit, auch online

Das Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (Tabakproduktegesetz, TabPG, SR 818.32) ist zusammen mit der Tabakprodukteverordnung am 1. Oktober 2024 in Kraft getreten. Es löst die früheren kantonal unterschiedlichen Regelungen ab und setzt das Mindestalter für die Abgabe schweizweit einheitlich bei 18 Jahren fest.

Nach Artikel 23 Absatz 1 TabPG ist die Abgabe von Tabakprodukten und von elektronischen Zigaretten an Minderjährige verboten. Erfasst sind laut Bundesamt für Gesundheit unter anderem Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen, Tabak zum Erhitzen, Schnupftabak, Nikotinprodukte mit oder ohne Tabak zum oralen Gebrauch (Snus, Nikotinbeutel), pflanzliche Rauchprodukte sowie elektronische Zigaretten mit und ohne Nikotin samt Nachfüllflüssigkeiten.

Das Bundesamt für Gesundheit hält in seiner FAQ ausdrücklich fest, dass das Abgabeverbot für alle Verkaufskanäle gilt — also auch im Online-Verkauf und bei Automaten. Anbieter müssen mit geeigneten Massnahmen sicherstellen, dass ihre Produkte nicht von Minderjährigen gekauft werden können (Art. 23 Abs. 3 TabPG).

Warum eine Checkbox nicht genügt

Das Bundesamt für Gesundheit formuliert es in seiner FAQ unmissverständlich: Ein Klick auf «Ich bestätige, dass ich 18 Jahre alt bin» genügt nicht. Die Altersprüfung muss sicher und korrekt erfolgen. Eine reine Selbstdeklaration per Häkchen schützt Minderjährige faktisch nicht und wird der gesetzlichen Anforderung nicht gerecht.

Richtet ein Online-Verkäufer kein System ein, um sicherzustellen, dass das Verbot des Verkaufs an Minderjährige eingehalten wird, verstösst er nach Darstellung des Bundesamts für Gesundheit gegen seine Pflicht zur Selbstkontrolle und kann dafür bestraft werden (verwiesen wird auf Art. 23 Abs. 1 und 3 sowie Art. 25 und 45 Abs. 1 Bst. f TabPG). Die Wahl des Kontrollsystems ist frei: Es ist kein offizielles Tool und kein bestimmtes Plugin vorgeschrieben — das System muss aber tatsächlich sicherstellen, dass das Abgabeverbot eingehalten wird.

Für Vape-, Snus- und Tabak-Shops bedeutet das einen heiklen Spagat: Die Prüfung muss verlässlich sein, soll aber den Bestellprozess nicht abwürgen und idealerweise nicht dazu führen, dass Sie Ausweiskopien oder Geburtsdaten Ihrer gesamten Kundschaft sammeln und über Jahre aufbewahren müssen.

Der Weg, der heute prüft: der Chip im Reisedokument

Im Checkout erscheint die Altersprüfung und beginnt sofort — kein Wahlschirm, kein Konto, keine Anmeldung. Die Kundschaft filmt die Zeilen auf der Datenseite ab und hält das Dokument an die Rückseite des Telefons; die EdelVerify-App liest den Chip nach ICAO 9303 und rechnet das Alter auf dem Gerät aus. Das Geburtsdatum bleibt dort. Ihr Shop erhält nur die Antwort «über 18: ja/nein».

Was dieser Weg belegt, ist genau umrissen. Dass das Dokument körperlich vorlag: Der Chip gibt nur etwas heraus, wenn ihm die abgelesenen Zeilen der Datenseite gezeigt werden. Für sich genommen nicht, dass das Dokument echt ist: Ein nachgebauter Chip mit abgeschriebenem Datenbestand antwortet genauso. Ob die Echtheit geprüft wurde, steht auf einer zweiten Achse daneben und wird getrennt verlangt. Und nicht, dass die meldende App unverändert ist.

Verfügbar ist er heute, und darin liegt sein praktischer Wert: Jeder Schweizer Pass seit 2006 und jeder Ausländerausweis trägt den Chip. Diese Dokumente liegen längst in den Schubladen Ihrer Kundschaft — es gibt nichts zu beantragen und auf nichts zu warten. Gelesen werden sie von der EdelVerify-App, die seit dem 20. August 2026 für Android im Play Store steht. Die Fassung fürs iPhone ist in Arbeit; einen Termin nennen wir nicht, weil die Prüfzeit bei Apple nicht in unserer Hand liegt.

Der zweite Weg: die Ausweiszeilen — und was sie nicht belegen

Trägt ein Dokument keinen Chip, liest dieselbe App die maschinenlesbaren Zeilen am Rand mit der Kamera. Das ist der Weg für die Schweizer Identitätskarte: Sie trägt keinen Chip — die biometrische Identitätskarte ist ab 2. November 2026 beantragbar und bleibt freiwillig neben der chiplosen. Wer nur eine Identitätskarte hat, ist damit kein Ausschluss mehr; der Erläuternde Bericht des BSV zur Jugendschutzverordnung nennt die Prüfung der maschinenlesbaren Zeichen ausdrücklich als geeignet.

Die Stufe belegt aber weniger, und das ist keine Fussnote: Nicht, dass das Dokument vorlag: Ein Foto der Rückseite genügt. Die Kamera unterscheidet ein Dokument nicht von seinem Abbild. Der Chip antwortet nur dem physischen Dokument, die Kamera nicht.

Deshalb ist diese Stufe ab Werk ausgeschaltet. Sie schalten sie in Ihrem Konto frei, wenn Sie sie wollen, und sehen bei jeder Prüfung, welcher Weg gelaufen ist. Für ein Sortiment, das ausschliesslich ab 18 abgegeben werden darf, ist das eine Abwägung, die Sie einmal und bewusst treffen: mehr Kundschaft, die durchkommt, gegen einen Nachweis, der weniger trägt.

Vape, Snus, Nikotinbeutel und Tabak — ein Sortiment, eine Schwelle

Ob Einweg-Vape, nachfüllbare E-Zigarette mit nikotinhaltigem Liquid, tabakfreie Nikotinbeutel, klassischer Snus oder Tabakwaren: Für alle vom Tabakproduktegesetz erfassten Produkte gilt dieselbe Altersgrenze von 18 Jahren. Für Ihren Shop heisst das, dass eine einzige, zuverlässige Altersschwelle den überwiegenden Teil Ihres Sortiments abdeckt.

Welche Ware geprüft wird, markieren Sie in Ihrem Shop-System: Altersgrenzen 16 und 18 je Kategorie in WooCommerce, Shopware und Magento — bis zum einzelnen Artikel in WooCommerce und Shopware, in Shopify eine Grenze je Laden. Die Übersicht dazu steht unter /anleitung/ware-markieren. Die Einordnung, welche Artikel altersbeschränkt sind, bleibt bei Ihnen; die Altersbestätigung liefert EdelVerify. So bleiben Sortimentspflege und Alterskontrolle sauber getrennt.

Geplante Verschärfung: Alterskontrolle im Online-Handel

Über das geltende Recht hinaus zeichnet sich eine Verschärfung ab. Im Zuge der Umsetzung der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung», die am 13. Februar 2022 von Volk und Ständen angenommen wurde, hat der Bundesrat das Ausführungsrecht erarbeitet und in die Vernehmlassung geschickt; die Frist lief bis zum 20. März 2026. In Kraft ist die Revision nicht: Der Bundesrat hat das Inkrafttreten nicht beschlossen, und die revidierte Tabakprodukteverordnung ist nicht verabschiedet. Ein Datum nennen wir deshalb nicht.

In diesem Zusammenhang spielt ein «Alterskontrollsystem» eine zunehmend zentrale Rolle: Werbung im Internet und in sozialen Medien soll grundsätzlich verboten sein, mit einer Ausnahme nur für Seiten, die mit einem Alterskontrollsystem sicherstellen, dass die Nutzerinnen und Nutzer volljährig sind. Die genauen Anforderungen und der definitive Zeitpunkt stehen noch nicht abschliessend fest; massgeblich ist die jeweils geltende Fassung an den offiziellen Quellen. Wer heute schon eine belastbare Altersprüfung etabliert, dürfte für solche künftigen Anforderungen besser aufgestellt sein.

Was heute nicht geht — und was das für Sie bedeutet

Zwei Dinge gehören in Ihre Rechnung, bevor Sie buchen. Erstens: Die App gibt es für Android. Wer ein iPhone benutzt, kommt heute nur über den Kameraweg im Browser durch (eine schwächere Stufe, ab Werk aus) — die Fassung ist in Arbeit, einen Termin nennen wir nicht. Für einen Shop mit gemischter Kundschaft ist das die wichtigere Zahl als jede Funktionsliste.

Zweitens: Der Weg über die staatliche E-ID ist abgeschaltet. Er ist gebaut, unser Verifier steht im eidgenössischen Vertrauensregister, und angeboten wird er, sobald der Bund die E-ID produktiv ausgibt — Termin offen, vom Bund am 30. Juni 2026 verschoben. Bis dahin verspricht ihn diese Seite nicht. Was das im Einzelnen heisst, steht unter /e-id.

Gebucht wird unter /preise, mit Karte oder TWINT; das Konto entsteht automatisch nach der Zahlung. Ab CHF 19 im Monat, keine Gebühr je Prüfung, monatlich kündbar, keine Vorauszahlung. Über dem Kontingent 10 Rappen je bestandener Prüfung, nie mehr als der nächsthöhere Tarif — abgeschaltet wird nie. Und der Testbetrieb ist gratis, Sie können also erst einbauen und dann entscheiden.

Warum EdelVerify für Vape, Snus & Tabak

  • Prüft heute: der Chip im Reisepass oder Ausländerausweis, gelesen von der EdelVerify-App
  • Eine verlässliche Altersschwelle «ab 18» für Vape, Snus, Nikotinbeutel und Tabak
  • Ihr Shop erhält nur «über 18: ja/nein» — kein Name, kein Geburtsdatum, keine Adresse
  • Das Geburtsdatum bleibt auf dem Telefon; die App rechnet dort und schickt nur das Ergebnis
  • Keine Ausweiskopien sammeln, lagern oder manuell prüfen — kein Videoanruf, keine Wartezeit
  • Die Schweizer Identitätskarte kommt über die Ausweiszeilen durch — eine schwächere Stufe, ab Werk aus
  • Ehrlich zur Grenze: Der Chip belegt, dass das Dokument vorlag — nicht, dass es echt ist
  • App heute nur auf Android; ohne App bleibt der Kameraweg im Browser, ab Werk aus
  • Die staatliche E-ID ist eingebaut und wird freigeschaltet, sobald der Bund sie ausgibt

Häufige Fragen

Quellen

EdelVerify ist ein unabhängiger Integrationsdienst von EdelByte und kein staatliches Angebot; «E-ID» und «swiyu» sind Angebote der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Der Chip belegt, dass das Dokument körperlich vorlag, nicht dass es echt ist; die Ausweiszeilen belegen das körperliche Vorliegen nicht — ein Foto der Rückseite genügt ihnen, weshalb diese Stufe je Konto ab Werk abgeschaltet ist. Die EdelVerify-App gibt es heute für Android; die Fassung fürs iPhone ist in Arbeit. Der E-ID-Weg ist eingebaut und abgeschaltet, bis der Bund die E-ID produktiv ausgibt (Termin offen, vom Bund am 30. Juni 2026 verschoben). Angaben zum Tabakproduktegesetz, zur geplanten Revision sowie die genannten Daten und Fristen können sich ändern — massgeblich ist die jeweils geltende Fassung an den offiziellen Quellen. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.

Bereit für eine Altersprüfung, die heute läuft?

Anfangen können Sie heute: Geprüft wird mit dem Chip im Pass, den Ihre Kundschaft längst dabeihat — ohne Starttermin und ohne Wartezeit. Die staatliche E-ID ist in derselben Einbindung schon eingebaut und wartet auf den Bund.

EdelVerify ist ein unabhängiger Integrationsdienst von EdelByte. «swiyu» und die «E-ID» sind Angebote der Schweizerischen Eidgenossenschaft.